Abschnitt 0: Der Fachschaftsrat und dessen Aufgaben

§ 0 Die Fachschaft

Die Fachschaft ist eine rechtlich unselbständige Gliedkörperschaft der Studierendenschaft der Heinrich-Heine Universität. Die Studierenden der Fächer Master Artificial Intelligence and Data Science, Bachelor Informatik, Master Informatik und Promotion Informatik bilden die Fachschaft Informatik.

§ 0.1 Die Aufgaben der Fachschaft

Die Fachschaft hat die folgenden Aufgaben (siehe Satzung § 45): 0. die Belange ihrer Mitglieder in Studierendenschaft, Universität und Gesellschaft wahrzunehmen

  1. die Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere die hochschulpolitischen Interessen, zu vertreten
  2. die jeweiligen Studierenden der Studiengänge und Studienrichtungen, deren Studierende der Fachschaft zugeordnet sind, in ihrer Gesamtheit zu vertreten
  3. an der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft und der Universität, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen, mitzuwirken
  4. auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern
  5. die fachlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen
  6. den Studierendensport innerhalb der Fachschaft und in Kooperation mit anderen Fachschaften zu fördern
  7. überörtliche und internationale Studierendenbeziehungen auf Fachebene zu pflegen

§ 1 Der Fachschaftsrat

Der Fachschaftsrat ist das Ausführende Organ der Fachschaft.

§ 2 Aufgaben des Fachschaftsrates

Der Fachschaftsrat hat die folgenden Aufgaben:

  1. die Fachschaft zu vertreten
  2. die Aufgaben der Fachschaft wahrzunehmen:
  3. die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu erledigen
  4. die Vertretung der Fachschaft auf der FSVK zu bestellen
  5. den Haushaltsplan der Fachschaft festzustellen
  6. über die weiteren Angelegenheiten der Fachschaft, soweit nicht ein anderes Organ der Fachschaft, Studierendenschaftsorgan oder Gremium zuständig ist, zu beschließen.

§ 3 Wahl des Fachschaftsrates

Der FSR wird von den Mitgliedern der Fachschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (siehe Satzung § 57 Punkt 1). Die Wahl geschieht nach den Grundsätzen der Zustimmungswahl (siehe Satzung § 57 Punkt 3)l Nähres regelt die Wahlordnung.