Abschnitt 0: Der Fachschaftsrat und dessen Aufgaben
§ 0 Die Fachschaft
Die Fachschaft ist eine rechtlich unselbständige Gliedkörperschaft der Studierendenschaft der Heinrich-Heine Universität. Die Studierenden der Fächer Master Artificial Intelligence and Data Science, Bachelor Informatik, Master Informatik und Promotion Informatik bilden die Fachschaft Informatik.
§ 0.1 Die Aufgaben der Fachschaft
Die Fachschaft hat die folgenden Aufgaben (siehe Satzung § 45): 0. die Belange ihrer Mitglieder in Studierendenschaft, Universität und Gesellschaft wahrzunehmen
- die Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere die hochschulpolitischen Interessen, zu vertreten
- die jeweiligen Studierenden der Studiengänge und Studienrichtungen, deren Studierende der Fachschaft zugeordnet sind, in ihrer Gesamtheit zu vertreten
- an der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft und der Universität, insbesondere durch Stellungnahmen zu hochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen, mitzuwirken
- auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern
- die fachlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen
- den Studierendensport innerhalb der Fachschaft und in Kooperation mit anderen Fachschaften zu fördern
- überörtliche und internationale Studierendenbeziehungen auf Fachebene zu pflegen
§ 1 Der Fachschaftsrat
Der Fachschaftsrat ist das Ausführende Organ der Fachschaft.
§ 2 Aufgaben des Fachschaftsrates
Der Fachschaftsrat hat die folgenden Aufgaben:
- die Fachschaft zu vertreten
- die Aufgaben der Fachschaft wahrzunehmen:
- die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu erledigen
- die Vertretung der Fachschaft auf der FSVK zu bestellen
- den Haushaltsplan der Fachschaft festzustellen
- über die weiteren Angelegenheiten der Fachschaft, soweit nicht ein anderes Organ der Fachschaft, Studierendenschaftsorgan oder Gremium zuständig ist, zu beschließen.
§ 3 Wahl des Fachschaftsrates
Der FSR wird von den Mitgliedern der Fachschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt (siehe Satzung § 57 Punkt 1). Die Wahl geschieht nach den Grundsätzen der Zustimmungswahl (siehe Satzung § 57 Punkt 3)l Nähres regelt die Wahlordnung.