Abschnitt VII: Schlussbestimmungen
§ 0 Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit Bekanntmachung gemäß Satzung § 9 Absatz 3 inkraft. Dies gilt auch für Änderungen.
Die Geschäftsordnung tritt mit Bekanntmachung gemäß Satzung § 9 Absatz 3 inkraft. Dies gilt auch für Änderungen.