Abschnitt I: Posten des Fachschaftsrates

§ 0 Offizielle Posten der Fachschaft

Der Fachschaftsrat hat folgende Posten:

  1. Sitzungskoordination
  2. E-Mail-Beauftragte
  3. Finanzbeauftragte
  4. FSVK-Vertreter
  5. Post-Beauftragte
  6. Webseiten-Beauftragte
  7. Glaskästen-Beauftragte
  8. Schlüssel-Beauftragte

Für alle offiziellen Posten gibt es mindestens eine Stellvertretung

§ 1 Aufgaben der Posten

0. Sitzungskoordination

Die Sitzungskoordination ist verantwortlich für die Koordination des FSR, für die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, für die Beschlussfassung außerhalb der Sitzungen, sowie die Bekanntmachung und Archivierung der Beschlüsse. Die Sitzungskoordination vertritt den FSR, sofern der FSR nicht etwas Anderes bestimmt (siehe Satzung § 60). Im Regelfall ist diese auch die Redeleitung für die Sitzung (siehe III.§1).

1. E-Mail-Beauftragte

Die E-Mail-Beauftragten sind für die Pflege der E-Mail-Accounts des Fachschaftsrates und Berichte bezüglich dieser verantwortlich.

2. Finanz-Beauftragte

Die Finanz-Beauftragten sind für die Koordination und Durchführung von Finanzbeschlüssen verantwortlich. Ebenso obliegt ihnen die Aufstellung von Kassenberichten und Haushaltsplänen.

3. FSVK-Vertreter

Die FSVK-Vertreter sind zur Teilnahme an der FSVK verpflichtet, auf der diese im Namen der Fachschaft abstimmen sollen. Falls keiner der FSVK-Vertreter auf einer FSVK anwesend sein kann, die Stimme an ein anderes Mitglied der Fachschaft abgegeben werden. Sie können in ihrer Stimmabgabe per Beschluss weisungsgebunden werden.

4. Post-Beauftragte

Die Postbeauftragten überprüfen mindestens einmal pro Woche, ob die Fachschaft Post erhalten hat und berichten darüber in der Ratssitzung.

5. Webseiten-Beauftragte

Die Webseiten-Beauftragten haben die Aufgabe die Protokolle der Sitzungen an den üblichen Stellen zu veröffentlichen (siehe VI.§1). Weiterhin sind diese dafür verantwortlich, dass Veranstaltungen der Fachschaft auf der Webseite angekündigt werden, sowie den Inhalt der Website zu pflegen.

6. Glaskästen-Beauftragte

Die Glaskästen-Beauftragten sind dafür verantwortlich, offizielle Ankündigungen des Rats, welche physich ausgehängt werden müssen in den Glaskästen auszuhängen. Zudem sorgen sie dafür, dass Veranstaltungen der Fachschaft dort angekündigt werden.

7. Schlüssel-Beauftragte

Der/Die Schlüsselbeauftragte ist für die Pflege des Schlüsselordners und der Kommunikation mit entsprechenden Stellen der Universität verantwortlich.

§ 2 Ausscheiden aus den Posten der Fachschaft

Die Übernahme eines Postens oder Aufgabe der Fachschaft endet vorzeitig durch

  • Exmatrikulation,
  • Rücktritt, der der Sitzungskoordination schriftlich mitzuteilen ist,
  • Rücktritt, aus dem Fachschaftsrat. Wenn nicht explizit gewünscht wird, den Posten zu behalten.
  • Tod,
  • Beschluss der Vollversammlung,
  • Beschluss des Fachschaftsrates.

Das Mitglied informiert die Sitzungskoordination über Exmatrikulation und Rücktritt. Die Sitzungskoordination informiert das autonome Fachschaftenreferat über das Ausscheiden und Neubesetzen von offiziellen Posten der Fachschaft.

Die Beschlüsse der Vollversammlung und des Fachschaftsrates über das Ausscheiden aus einem Posten der Fachschaft benötigen je eine 2/3 Mehrheit der abstimmungsberechtigten anwesenden Personen.

§ 3 Stellvertretung und Nachrückverfahren

0.

Falls der gewählte Verantwortliche für einen Posten ausscheidet, übernimmt automatisch die Stellvertretung die Verantwortung für den Posten. Dabei gelten die gleichen Verantwortlichkeiten und Aufgaben wie für den ursprünglich gewählten Verantwortlichen. Falls bei offiziellen Posten kein Stellvertreter mehr existiert übernimmt die Sitzungskoordination diesen kommissarisch bis zur nächsten Sitzung.

  • Abweichend von Satz 3, gilt im Falle der Sitzungskoordination, dass die älteste Person des Rates diese bis zum Ende der nächsten Sitzung übernimmt.

1.

Auf der nächsten Sitzung werden leere Posten/fehlende Stellvertreter*innen neu gewählt.

§ 4 Weitere Posten

Die Fachschaft kann zusätzliche Posten schaffen, indem sie eine Person direkt für einen Posten wählt und diese Person mit den entsprechenden Aufgaben und Pflichten betraut. Bei Bedarf kann auch eine Stellvertretung gewählt werden. Die Verantwortlichkeiten für jeden Posten werden klar definiert. Jeder Posten bleibt bis zur nächsten konstituierenden Sitzung oder bis zum Rücktritt der gewählten Person(en) bestehen.