Abschnitt II: Einberufung von Sitzungen

§ 0 Ankündigung

Die Einberufung der Sitzungen erfolgt drei Tage vor Sitzungstermin, durch die Sitzungskoordination in Form einer öffentlichen Bekanntmachung an den üblichen Stellen.

§ 1 Sitzungstermin

Der Fachschaftsrat beschließt entweder auf jeder Sitzung den nächsten Sitzungstermin oder beschließt einen regelmäßigen Termin. Hierbei soll ein größtmöglicher Konsens zwischen den Mitgliedern des Fachschaftsrates gefunden werden. Die Sitzungen müssen in den regulären Veranstaltungszeiten der HHU Düsseldorf (8-20 Uhr) beginnen.

§ 2 Tagungsintervall

Der Fachschaftsrat tagt in der Vorlesungszeit in der Regel wöchentlich, in der Vorlesungfreienzeit 2-wöchentlich und mindestens einmal pro Monat.

§ 3 Sitzungsort

Sitzungen finden auf dem Campusgelände der Heinrich-Heine-Universität statt (im Regelfall im Gebäude).

§ 4 Bekanntmachung

Die Bekanntmachung erfolgt mindestens drei Tage vor der Sitzung. Sie beinhaltet: Sitzungsort, Sitzungsbeginn, einen Tagesordnungsvorschlag, das vorläufige Protokoll der vorherigen Sitzung und die eingereichten Anträge in Kopie. Der Tagesordnungsvorschlag muss enthalten:

  1. TOP 0: Regularia
    • Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Bekanntmachung
    • Feststellung der Beschlussfähigkeit
    • Genehmigung der Tagesordnung
    • Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung
  2. Top 1: Berichte
    • Bericht des Fachschaftsrates
  3. Letzter TOP der Sitzung: Sonstiges

Bei einem regelmäßigen Termin reicht es aus, in der Bekanntmachung die Orte und Zeiten zu nennen, an denen der jeweilige Tagesordnungsvorschlag, das vorläufige Protokoll der vorherigen Sitzung und die eingereichten Anträge eingesehen werden können.

§ 5 Dringlichkeitssitzung

Im Fall von außerordentlicher Dringlichkeit muss eine Sitzung durch die Sitzungskoordination einberufen werden, wenn dieses über die Hälfte der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates durch ihre Unterschrift der Redeleitung fordern.

Bei Angelegenheiten, welche eine ⅔ Mehrheit benötigen, müssen sich auch ⅔ der Mitglieder des Fachschaftsrates, bei der Redeleitung für eine Dringlichkeitssitzung aussprechen.

Des Weiteren verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift zur Teilnahme an der Dringlichkeitssitzung. Die Sitzung des Fachschaftsrates darf frühestens 24 Stunden und spätestens drei Werktage nach Erhalt der Forderung stattfinden. Alle Mitglieder des Fachschaftsrates müssen unverzüglich benachrichtigt werden. Im Fall einer dringlichen Einberufung dürfen auf dieser Sitzung keine Wahlen beschlossen oder durchgeführt werden.